Hierbei handelt es sich um ein Schadensgutachten für die Versicherungsregulierung nach einem Verkehrsunfall. Anspruch auf ein Unfallgutachten besteht jenseits der Bagatellschadensgrenze. Nicht nur der Schaden bzw. Reparaturkosten werden im Unfallgutachten beziffert, sondern auch weitere Schadensposten wie eine Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung. Auch unfallanalytische Rekonstruktionen zur Klärung der Schuldfrage bzw. des Unfallherganges sind denkbar.
Hierbei handelt es sich um ein Schadensgutachten für die Versicherungsregulierung nach einem Verkehrsunfall. Anspruch auf ein Unfallgutachten besteht jenseits der Bagatellschadensgrenze. Nicht nur der Schaden bzw. Reparaturkosten werden im Unfallgutachten beziffert, sondern auch weitere Schadensposten wie eine Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung. Auch unfallanalytische Rekonstruktionen zur Klärung der Schuldfrage bzw. des Unfallherganges sind denkbar.
Sie müssen fristgerecht eine Schadensmeldung vornehmen (innerhalb von maximal 7 Tagen), damit die Versicherung den Schaden am eigenen und ggf. auch an einem weiteren Fahrzeug regulieren kann.
Für den Kaskofall gilt: Die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkaskoversicherung) wird selbst ihr Weisungsrecht ausüben und je nach Schadenshöhe ein Unfallgutachten erstellen lassen. Bei einem Kaskoschaden sind Ihnen vertraglich also die Hände gebunden, nicht so bei einem Haftpflichtschaden! Ein Unfallgutachten ist in diesem Szenario in Ihrem Interesse, um alle Schäden ersetzt zu bekommen.