Wenn sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind, müssen Sie Ihren Schadensersatz nachweisen. Dazu sollte unabhängig vom Schadensbild in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden um ggf. die Schuldfrage im Vorfeld schon zu klären, benennen sie Zeugen und machen (insofern möglich) selbst Fotos vom Unfallort und den beteiligten Unfallfahrzeugen. Auch bei ungeklärter Schuldfrage stehen unsere KFZ-Gutachter ihnen hilfreich zur Seite. Lassen sie sich keines Falls auf einen Deal mit dem Unfallverursacher ein, schalten sie immer einen unabhängigen KFZ-Gutachter ein, nur der KFZ-Sachverständige kann das tatsächlche Schadensbild genau ermitteln. Rufen sie schnellstmöglich unsere KFZ-Sachverständigen aus Berlin unter der Schadenshotline an oder verwenden sie alternativ unser Kontaktformular.
Sie müssen immer die Kontrolle behalten, deshalb geben sie niemals den Schaden an die gegnerische Haftpflichtversicherung ab. Sie alleine entscheiden wer ihren Schadensersatz ermittelt, welcher KFZ Gutachter Ihr Fahrzeug bewertet, wo und wie es repariert wird, oder ob eine sogenannte fiktive Abrechnung (Auszahlung der Reparaturkosten) erfolgt. Wählen Sie daher immer Ihren eigenen KFZ-Sachverständigen, der den genauen Schadensersatzanspruch für sie ermittelt!
Als KFZ-Gutachter benötigen wir ein Foto oder Kopie ihres Fahrzeugscheines, die Aufnahmenummer der Polizei (wenn hinzugezogen wurde), die Schadensnummer der Versicherung und wenn vorhanden Fotos und Skizzen vom Unfallfahrzeug und Ort. Unabhängig davon ist es ggf. immer wichtig (vor allem bei ungeklärte Schuldfrage) Zeugen benennen zu können und Nachweise in Form von Bildmaterial, Dashcam Aufnahmen, Fotos und Skizzen zu besitzen. Je mehr Details benannt werden können, desto einfacher wird bei evtl. Rechtsstreitigkeiten die Schuldfrage geklärt werden können.
Ein unabhängiger Kfz Gutachter vertritt Ihre Interessen und nicht die Interessen einer Versicherungsgesellschaft. Bei unverschuldeten Unfällen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und übernehmen außerdem den bürokratischen Teil für Sie.
Die Mehrwertsteuer wird nur dann von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt, wenn diese tatsächlich
angefallen ist. Wenn Sie Ihr Unfallwagen in Eigenregie reparieren wollen oder die Schadenssumme fiktiv abrechnen möchten, bekommen Sie logischerweise keine Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt, da in diesem Fall keine Mehrwertsteuer anfallen würde.
Je nach Schwere des Unfallschadens, entweder bei Ihnen vor-Ort oder in einer Werkstatt. Bei Verdacht auf verborgene Schäden hinter den geschraubten Karosserieteilen, erfolgt die Besichtigung in einer Werkstatt. Dort werden die Bauteile im Schadenbereich demontiert, um das ganze feststellen zu können. Somit Ausmaß der Beschädigung Cookie Eins erfassen wir für Sie den vollständigen Schadensumfang.
Um eine Begutachtung ihres Unfallfahrzeuges vornehmen zu können vereinbaren sie einen Besichtigungstermin mit einem unserer KFZ-Sachverständigen, die Begutachtung des Unfallfahrzeuges werden wir an ihren Wunschort vornehmen. Einen Termin können sie schnell und einfach unter unserer Schadenshotline oder per Kontaktformular vornehmen.
Wenn Sie an dem KFZ-Unfall unverschuldet sind, werden neben den Reparaturkosten auch die Kosten für den KFZ-Gutachter und ggf. für einen beauftragten Rechtsbeistand von der gegnerischen Versicherung übernommen. Eine finanzielle Vorleistung ihrerseits ist bei unverschuldeten KFZ-Unfall nicht notwendig, unsere KFZ-Gutachter rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Was ihnen zzgl. nach einem KFZ-Unfall zusteht, lesen sie unter dem Reiter „Was steht mir nach einem unverschuldeten KFZ-Unfall zu?“.
Eine gesetzliche Frist, welche die maximale Dauer der Schadensregulierung vorschreibt, gibt es bei KFZ-Unfällen nicht! Die durchschnittliche Regulierung bei den KFZ Haftpflichtversicherungen, sollte jedoch nur zwischen vier und sechs Wochen liegen. Bei ungeklärter Schuldfrage, kann die Schadensregulierung weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Kosten für das Gutachten werden Ihnen entsprechend dem Verhältnis Ihrer Unschuld von der gegnerischen Versicherung erstattet. Sie können die Kosten auch an uns abtreten, woraufhin wir direkt mit der Versicherung abrechnen. Sie brauchen nicht in Vorleistung treten. Unser Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und orientiert sich an den gängigen von der Rechtsprechung anerkannten Honorartableaus. Zögern Sie nicht, uns Ihren Fall zu schildern. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich.
Es ist nicht verkehrt, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser sorgt zusätzlich dafür, dass Sie auch erhalten, was Ihnen zusteht. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners und Sie sind somit auf der sicheren Seite und für alle Eventualitäten gerüstet.
Als Geschädigter können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihr Unfallfahrzeug reparieren lassen oder nicht. Sie können die Schadenssumme fiktiv abrechnen. Sie können Ihr Auto in Eigenregie reparieren oder teilreparieren, aber unter der Voraussetzung, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gewährleistet wird.
Im Haftpflichtschadenfall steht Ihnen aus Gründen der Chancengleichheit gegenüber dem Versicherer ein objektiver und neutraler Sachverständiger Ihres Vertrauens zu. Sie brauchen sich nicht auf einen Sachverständigen der Versicherung verweisen lassen. Warum sollten Sie die Höhe des Schadens vom Schadenstifter bestimmen lassen? Sorgen Sie dafür, dass Ihre Interessen gebührend vertreten werden und beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen. Zögern Sie nicht, uns Ihren Fall zu schildern. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich.