Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, jedoch nur ein kleiner Schaden entstanden ist, wird ein KFZ Kurzgutachten erstellt. Hierdurch wird gewährleistet, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben. Ein Kurzgutachten wir immer dann erstellt, wenn die Instandsetzung des Schadens unter der Bagatellschadensgrenze von derzeit 750 € beträgt. Ein vollumfängliches Gutachten zu erstellen ist bei der gegnerischen Versicherung nicht erstattungsfähig, aufgrund der geringen Schadenshöhe, und somit überflüssig.
Mit einem zertifizierten Kurzgutachten helfen wir Ihnen, die vollen Kosten auch bei einem kleinen Schaden erstattet zu bekommen. Profitieren Sie an unserem KFZ Gutachter Institut von der Expertise und Erfahrung kompetenter Sachverständiger. Unsere Experten erstellen Ihnen schnell, gewissenhaft und zuverlässig ein zertifiziertes Kurzgutachten. Wir sind in Berlin und Umgebung mit erstklassigem Service für Sie da. Unser Anspruch ist es, unsere Kunden nach einem Verkehrsunfall bestmöglich zu betreuen und zu beraten. Doch wann genau benötigen Sie eigentlich ein Kurzgutachten?
Viele Geschädigte fahren nach einem vermeintlich kleinen Schaden direkt in die Werkstatt und lassen sich einen Kostenvoranschlag erstellen. Wir raten tunlichst von diesem Vorgehen ab und empfehlen die Erstellung eines Kurzgutachtens. Hierfür sprechen die folgenden Gründe:
Gerne stehen Ihnen unsere Sachverständigen mit Rat und Tat zur Verfügung, um ein professionelles Kurzgutachten zu erstellen.